Der Bürgerbus
Der Verein
nur für Fahrer
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Wer die Führerscheinklasse 3 bzw. EU-Klasse B besitzt, zwischen 21 und 70  Jahren alt ist, zwei Jahre Fahrpraxis hat und die gesundheitlichen  Voraussetzungen erfüllt, ist der ideale Fahrer oder die ideale Fahrerin.  Außerdem fordert die Fahrerlaubnisverordnung zum Führen eines  Bürgerbusses eine „Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung“. Dazu muss der  alte Führerschein auf die neuen EU-Klassen umgeschrieben werden und es  sind in regelmäßigen Abständen ärztliche Untersuchungen notwendig.  Hier entstehende Kosten werden durch die Stadt Overath übernommen.  Durch eine Sonderregelung in NRW wurde sichergestellt, dass die eigentlich  für Berufskraftfahrer gedachte Fahrerlaubnisverordnung den speziellen  Bedürfnissen des Bürgerbusbetriebes gerecht wird.  Wenn Sie Interesse haben, als Fahrer/in bei uns  mitzumachen, schreiben Sie uns 
So können Sie Fahrer werden
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