Wer
die
Führerscheinklasse
3
bzw.
EU-Klasse
B
besitzt,
zwischen
21
und
70
Jahren
alt
ist,
zwei
Jahre
Fahrpraxis
hat
und
die
gesundheitlichen
Voraussetzungen erfüllt, ist der ideale Fahrer oder die ideale Fahrerin.
Außerdem
fordert
die
Fahrerlaubnisverordnung
zum
Führen
eines
Bürgerbusses
eine
„Fahrerlaubnis
zur
Fahrgastbeförderung“.
Dazu
muss
der
alte
Führerschein
auf
die
neuen
EU-Klassen
umgeschrieben
werden
und
es
sind in regelmäßigen Abständen ärztliche Untersuchungen notwendig.
Hier entstehende Kosten werden durch die Stadt Overath übernommen.
Durch
eine
Sonderregelung
in
NRW
wurde
sichergestellt,
dass
die
eigentlich
für
Berufskraftfahrer
gedachte
Fahrerlaubnisverordnung
den
speziellen
Bedürfnissen des Bürgerbusbetriebes gerecht wird.
Wenn
Sie
Interesse
haben,
als
Fahrer/in
bei
uns
mitzumachen, schreiben Sie uns
So können Sie Fahrer werden
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Geschäftsführer
Bernd Gerhards
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